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IT BIO 013

Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb

Biologisch wirtschaftende Betriebe müssen ab 01.01.2022 laut EU-Bio-Verordnung 2018/848 Art. 28 (1) und Art. 3 (5) Vorsorgemaßnahmen gegen die "Anwesenheit nicht zugelassener Stoffe und Erzeugnisse" treffen, um die Kontamination der eigenen Bio-Produkte zu vermeiden.

Hier finden Sie unsere Checkliste zu den Vorsorgemaßnahmen. Die Checkliste dient dazu, die Risikobereiche am Betrieb zu identifizieren und zu dokumentieren sowie die notwendigen Vorsorgemaßnahmen aufzuzeigen. Bitte füllen Sie sie aus und passen Sie sie bei betrieblichen Veränderungen und Änderungen der Rahmenbedingungen an. Diese Vorsorgemaßnahmen werden im Rahmen der Bio-Kontrolle überprüft.

Kundeninformation 01/2023

Unser Rundschreiben liefert Ihnen Informationen über aktuelle Änderungen zur Kontrollsaison 2023.

Neuer Bio-Maßnahmenkatalog gemäß EU-Öko-VO 2018/848

Zum 15.01.2023 tritt ein neuer Sanktions- und Maßnahmenkatalog in Kraft. Diesen finden Sie hier.

Neue Leistungsverzeichnisse ab dem 01.02.2023

Die neuen Leistungsverzeichnisse für die Kontrolle und Zertifizierung nach der EU-Öko-VO 2018/848 finden Sie hier:

Coronavirus und Kontrolle

Bitte beachten Sie diese Informationen.

MANUAL Laboranalyse und Pestizidrückstände im Kontrollverfahren für den Ökologischen Landbau

Gefördert durch das BÖLN, ist ein wegweisendes Handbuch erschienen, dessen Ziel es ist, Kontrollstellen, Behörden und Unternehmen Techniken und Mittel an die Hand zu geben, um die Lauterkeit der biologischen Produkte in einer Umwelt zu belegen, die mehr und mehr von den Auswirkungen der konventionellen, chemisch-technischen Landwirtschaft geprägt wird.

Das Manual finden Sie hier.