Export von Bio-Produkten nach Kanada
Da es in letzter Zeit doch vermehrt Fragen zum Export nach Kanada gab, fassen wir im folgenden alle nützlichen Informationen kurz zusammen.
Zuständige Behörde: Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
Exportanforderungen:
- Für jeden Export ist im Vorfeld der Ausfuhr eine Exportbescheinigung nach dem offiziellen Muster erforderlich.
Neu ab 26. Mai 2025:
Importeure oder Broker in Kanada müssen eine digitale Kopie des Bio-Zertifikats im Automated Import Reference System (AIRS)-System hochladen. Ohne diesen Nachweis wird die Sendung nicht angenommen.
Antragsunterlagen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsdokument
- die Warenbegleitdokumente (z. B. Handelsrechnung, Frachtpapiere),
- sowie die Vorlage zur Exportbescheinigung
Weitere Informationen:
