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IT BIO 013

Entalkoholisierter Bio-Wein

Seit dem 1. Januar 2024 darf entalkoholisierter Wein nicht mehr ökologisch hergestellt, abgefüllt und in Verkehr gebracht werden. Hintergrund ist, dass eine Änderung im europäischen Recht dazu geführt hat, dass alkoholfreier Wein nun dem Weinrecht unterliegt. Die im Weinrecht aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren sind jedoch nicht in den Produktionsvorschriften für Wein gemäß EU-Bio-Verordnung aufgeführt (Anhang II Teil VI der Verordnung (EU) Nr. 2018/848).

Ein Dossier zur Zulassung der Entalkoholisierung von Bio-Wein wurde erstellt, und Deutschland hat einen Antrag auf Zulassung dieses Verfahrens bei der Europäischen Kommission gestellt. Dadurch, dass das Verfahren bereits für die Lebensmittelverarbeitung erlaubt ist und die Entalkoholisierung von Wein mit der Vakuumdestillation gelebte Praxis war und bleibt, gehen wir von einer positiven Entscheidung aus. Wir hoffen auf baldige Klärung.