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IT BIO 013

Bio-Salz

Vier Jahre wurde in Brüssel ein EU-Rechtsakt mit detaillierten Erzeugungsvorschriften für Bio-Salz kontrovers diskutiert. Am 2. Mai 2023 legte die EU-Kommission einen Entwurf vor.

Im Juli 2023 legte das EU-Parlament Veto gegen den Rechtsakt ein. Dadurch ist der Vorschlag einer neuen Regelung für Bio-Salz gescheitert.

Dennoch bleibt Salz weiter im Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung.

Salzproduzenten können Bio-Salz auf den Markt bringen, wenn es den in Artikel 4 und 5 niedergelegten Zielen und Grundsätzen sowie den in Artikel 9 festgelegten allgemeinen Produktionsregeln der EU-Bio-Verordnung entspricht und danach zertifiziert wurde. Zusätzlich gelten nationale Standards weiter, weshalb Bio-Meersalz aus Spanien, Portugal und Frankreich weiterhin auf dem Markt verfügbar sind. In Deutschland gibt es bislang keinen nationalen Standard.