Umgang mit Kontaminationen durch unzulässige Stoffe in Bio-Erzeugnissen
Werden in einem Ihrer Bio-Erzeugnisse unzulässige Stoffe analytisch nachgewiesen, liegt gemäß EU-Bio-VO zunächst ein Verdacht vor. Dieser Verdacht ist von Ihnen als Unternehmen zu bewerten.
Ein solcher Nachweis bedeutet nicht automatisch, dass ein Verstoß gegen die Bio-Vorgaben vorliegt oder dass das Erzeugnis seinen Bio-Status verliert. Ab diesem Zeitpunkt sind jedoch verpflichtende Schritte einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu aber den nationalen gesetzlichen Rückstandshöchstwert.
Bitte stellen Sie in einem solchen Fall sicher, dass die betroffene Ware:
- eindeutig identifiziert,
- umgehend gesperrt
- und bis zur Klärung nicht vermarktet oder verarbeitet wird.
Parallel dazu führen Sie bitte eine interne Verdachtsprüfung durch.
Ziel Ihrer internen Prüfung ist es, nachvollziehbar darzulegen, ob und auf welchem Weg der unzulässige nachgewiesene Stoff in das Erzeugnis gelangt sein könnte. Wir erwarten insbesondere die Prüfung und Dokumentation:
- von Etiketten und Begleitpapieren,
- der Lieferanten- und Wareneingangsdokumentation,
- möglicher Eintragsquellen in Ihrem Betrieb,
- der von Ihnen umgesetzten Vorsorgemaßnahmen,
- produktspezifischer Besonderheiten,
- möglicher Kreuzkontaminationen,
- Einträgen auf vorgelagerten Stufen der Lieferkette.
Bitte dokumentieren Sie alle Prüfschritte und Ergebnisse vollständig und nachvollziehbar.
Verdachtsmeldung an Kontrollstelle
Kann der Verdacht auf Grundlage Ihrer Prüfung vollständig und plausibel ausgeräumt werden, ist keine Meldung an uns erforderlich. Die Ware kann in diesem Fall wieder freigegeben werden.
Kann der Verdacht jedoch nicht eindeutig ausgeräumt werden, sind Sie verpflichtet, uns als Kontrollstelle unverzüglich zu informieren. Wir leiten umgehend eine amtliche Untersuchung ein und informieren Sie über die weiteren Schritte. Die betroffene Ware bleibt in diesem Fall bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung gesperrt.
Kontaminationsfälle betreffen häufig nicht nur den eigenen Betrieb, sondern mehrere Stufen der Lieferkette – vom landwirtschaftlichen Betrieb über Verarbeitung und Handel bis hin zum Import. Insbesondere bei internationalen Lieferketten erfolgt der notwendige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen häufig über das europäische Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS). Wir werden Sie in solchen Fällen gezielt anschreiben und um Mitwirkung bei der Ursachenklärung bitten. Bitte unterstützen Sie diese Prozesse und stellen Sie angeforderte Informationen innerhalb der von uns geforderten Zeit zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
In unserem ausführlichen Leitfaden finden Sie alle relevanten Hintergrundinformationen, konkrete Prüfpunkte und Vorlagen zur Meldung von Verdachtsfällen.
