Ministerialdekret zur Probenahme
Am 12.10.2023 wurde das Ministerialdekret Nr. 567753 zur Probenahme verabschiedet, dieses hat eine Übergangsfrist von 6 Monaten und tritt im April 2024 in Kraft. Es enthält u. a. spezifische Vorgaben für die Probenahme aus den verschiedenen Kulturen, Mindestmenge und Dokumentation der Probenahme.
Der vollständigen Text ist auf der Homepage vom Sinab verfügbar.