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Legislativdekret Nr. 148 vom 6. Oktober 2023

Das Legislativdekret Nr. 148/2023 wurde am 6. Oktober 2023 vom Parlament verabschiedet und löst das Legislativdekret Nr. 20 vom 23. Februar ab, den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.

Darin werden die nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie an die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Durchsetzung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel angepasst.

Es werden Regelungen zum Kontroll- und Zertifizierungssystem, einschließlich der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Melde- und Rückverfolgbarkeitssystem für ökologische Erzeugnisse, sowie das Sanktionssystem getroffen und enthält die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung des nationalen Referenzlabors und der amtlichen Laboratorien für die Durchführung von Analysen, Tests und Labordiagnosen.