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IT-BIO-013

Weide ist für Pflanzenfresser obligatorisch

Alle Pflanzenfresser (Rinder, Schafe, Ziegen), müssen während der Weidezeit (je nach Wetter/Klima April bis November) Zugang zu Weide bekommen.

  • Folgende Umstände können den Weidezugang einschränken: Witterung, jahreszeitliche Bedingungen und der Bodenzustand, z.B.: Extreme Trockenheit, lang andauernde Regenperioden (mit der Gefahr der Schädigung der Grasnarbe bei Weidegang), über die Wintermonate hinausgehende Eis- oder Schneelagen, Sturm und Unwetterereignisse.
  • Andere Gründe, wie z.B. strukturelle Bedingungen (betrieblich unzureichende Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit von Weideland) führen zu keiner Einschränkung der Weideverpflichtung.
  • Die Weidepflicht beginnt mit der Weidereife des Pflanzenbestandes.

  • Für die Haltungsform ‚Laufstall mit Ausläufen‘ gilt: Tiere, die ständigen Zugang zu Freigelände (Auslauf) haben, erhalten zusätzlich während der Weidesaison grundsätzlich täglich Zugang zu einer "Bewegungsweide".
  • Für die Haltungsform ‚Laufstall ohne Ausläufe‘ gilt: Tiere, die keinen ständigen Zugang zu Freigelände (Auslauf) haben, erhalten während der Weidesaison täglich Zugang zu einer Weide. In der Regel wird mindestens zwischen den Melkzeiten geweidet (Halbtagsweide tagsüber oder nachts).
  • Für andere Tiergruppen als Milchkühe gelten die Regelungen entsprechend.

Ausnahmen von der Weidepflicht:

  • über ein Jahr alte männliche Rinder mit ständigem Zugang zu einem Auslauf (Mindestauslaufflächen)
  • kranke/verletzte Tiere oder aus anderen veterinärmedizinischen Gründen nicht weidefähige Tiere für einen begrenzten Zeitraum
  • betriebliches Management (z.B. trächtige Tiere um den Geburtstermin, zur Besamung, zum Melken etc.)
  • Jungtiere während der Tränkephase

Falls Sie in Ihrem Betrieb keine Möglichkeit finden, Ihre Tiere zu weiden, empfehlen wir Ihnen dringend kurzfristige Rücksprache mit Ihren Verband bzw. Beratung. Die weitere Zertifizierung von Pflanzenfressern ist ausgeschlossen, wenn keine Weide gewährt wird/werden kann.