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IT-BIO-013

Weide für Pflanzenfresser ab 2025 obligatorisch

Das Pilotverfahren gegen Deutschland wurde im Dezember geschlossen. Die Umsetzung der Weidepflicht für Pflanzenfresser erfolgen. D.h. alle Pflanzenfresser müssen Zugang zur Weide bekommen.

Aktuell gibt es noch keine Informationen zur konkreten Umsetzung in auf nationaler Ebene. Grundsätzlich ist folgendes zu sagen:

Alle Pflanzenfresser (Rinder, Schafe, Ziegen), müssen während der Weidezeit (je nach Wetter/Klima April bis November) Zugang zu Weide bekommen.

  • Folgende Umstände können den Weidezugang einschränken: Witterung, jahreszeitliche Bedingungen und der Bodenzustand, z.B.: Extreme Trockenheit, lang andauernde Regenperioden (mit der Gefahr der Schädigung der Grasnarbe bei Weidegang), über die Wintermonate hinausgehende Eis- oder Schneelagen, Sturm und Unwetterereignisse.
  • Andere Gründe, wie z.B. strukturelle Bedingungen (betrieblich unzureichende Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit von Weideland) führen zu keiner Einschränkung der Weideverpflichtung.
  • die Weidepflicht beginnt mit der Weidereife des Pflanzenbestandes

Ausnahmen von der Weidepflicht:

  • kranke/verletzte Tiere oder aus anderen veterinärmedizinischen Gründen nicht weidefähige Tiere für einen begrenzten Zeitraum
  • betriebliches Management (z.B. trächtige Tiere um den Geburtstermin, zur Besamung, zum Melken etc.)

Ganz grundsätzlich wollen wir die Weideanforderungen möglichst praxisnah und praxistauglich umsetzen.

Falls Sie in Ihrem Betrieb keine Möglichkeit finden, Ihre Tiere zu weiden, empfehlen wir Ihnen dringend Rücksprache mit Ihren Berater zu halten.