Umstellungszeiten für Tiere und Flächen
Umstellungszeiten für Flächen und Tiere sind seit jeher ein zentraler Punkt für die Bio-Landwirtschaft und die Kontrolle. Im letzten Jahr wurden erstmals häufiger Verstöße im Zusammenhang mit Umstellungszeiten festgestellt: Tiere (insb. Rinder), die als konventionelle Zuchttiere zugekauft wurden, wurden vor Ablauf der Umstellungszeit als Bio-Tier verwertet bzw. verkauft; die Ernte von Flächen im ersten Umstellungsjahr wurde als "U-Ware" verkauft, bzw. U-Ware wurde verfrüht als Bio-Ware vermarktet. Dies kann erhebliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Wir empfehlen daher dringend:
- vor der Vermarktung von Tieren konventioneller Herkunft sind unbedingt die Umstellungszeiten zu überprüfen und einzuhalten. Achten Sie bei Rindern insbesondere auf die 3/4 der Lebenszeit im Bio-Betrieb! Wir empfehlen gerade bei Rindern, die als Zuchttiere zugekauft wurden, den Umstellungsbeginn auf dem Tierpass festzuhalten, um dies beim Verkauf nicht zu übersehen.
- vor der Vermarktung von Feldfrüchten, bzw. bereits beim Anbau und der Ernte sich zu vergewissern: was innerhalb der ersten 12 Monate nach Umstellungsbeginn geerntet wird, ist konventionell - ein Bio-Hinweis ist nicht möglich. Was ab dem 13. Monat nach U-Beginn geerntet wird, kann "aus Umstellung auf den ökologischen Landbau" gekennzeichnet werden. Nur was mindestens 24 Monate nach Umstellungsbeginn ausgesät wurde, ist ein Bio-Produkt. Für Dauerkulturen (z.B. Obst, Hopfen, Spargel) gilt eine Umstellungszeit von 36 Monaten vor der Ernte.
- konventionelle, Umstellungs-, und Bio-Waren von der Ernte bis zum Verkauf klar, nachvollziehbar und unverwechselbar zu trennen.
