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IT-BIO-013

Tierzukäufe von konventionellen Betrieben

Ökologische Tiere stammen grundsätzlich aus Bio-Betrieben. So ist es im Bio-Recht vorgesehen.

Um Bio-Betrieben dennoch die Teilnahme am Zuchtfortschritt sowie den Erhalt einer breiten genetischen Basis zu ermöglichen, sind Ausnahmeregelungen für den Zukauf konventioneller Zuchttiere vorgesehen. Dabei ist entscheidend: Konventionelle Tiere dürfen ausschließlich zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Für jeden einzelnen Fall ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist.

Im vergangenen Jahr kam es in mehreren Fällen vor, dass Tiere als Zuchttiere beantragt wurden, anschließend jedoch als Masttiere gehalten und als Schlachttiere vermarktet wurden. Dieses Vorgehen entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben und führt zu Aberkennungen. Zudem können Bußgelder und sogar Förderkürzungen die Folge sein.

Bitte achten Sie daher unbedingt darauf: Masttiere und Tiere zur Fleischerzeugung dürfen – mit Ausnahme von Eintagsküken, sofern keine Bio-Eintagsküken verfügbar sind – ausschließlich aus Bio-Betrieben zugekauft werden.

Für bedrohte Rassen gelten besondere Regelungen. Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website.