Konfliktfreies Nebeneinander von biologisch / integriert und konventionell bewirtschafteten Weinbauflächen
Zu Jahresende 2025 wurde in Südtirol eine weitere Rahmenvereinbarung für ein konfliktfreies Nebeneinander von biologisch sowie integriert bzw. konventionell bewirtschafteten Weinbauflächen unterzeichnet. Ziel ist es, Abdrift zwischen angrenzenden Flächen zu vermeiden. Nach Vereinbarungen im Obst- und Beerenbau (2014 und 2018) ist dies die dritte ihrer Art im Land. Im Anhang zur Rahmenvereinbarung werden die Richtlinien (technischen Vorgaben) beschrieben.
