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IT-BIO-013

Insekten als Eiweißquelle

Gemäß VO (EU) 2021/1165 Anhang III sind bis 31. Dezember 2026 bestimmte Eiweißverbindungen für die Fütterung von Ferkeln und Junggeflügel in festgelegten Prozentanteilen in der Jahresration zulässig, wenn sie nicht in biologischer Form verfügbar sind und ohne chemische Lösungsmittel produziert worden sind. Sofern Eiweißverbindungen aus Insekten futtermittelrechtlich zugelassen sind, ist eine Fütterung von Ferkeln und Junggeflügel unter den genannten Voraussetzungen möglich.

Sobald Regelungen für eine biologische Insektenzucht in der EU vorliegen und das Verbot der Fütterung von Nutztieren mit tierischem Eiweiß vollständig aufgehoben werden würde, wären biologisch erzeugte Eiweißfuttermittel aus Insekten als Zutat landwirtschaftlicher Herkunft zu sehen.