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IT-BIO-013

Codenummer der Kontrollstellen in Werbeprospekten? Nein!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.12.2025 entschieden, dass bei der Werbung für Bio-Produkte in Werbeprospekten die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle nicht angegeben werden muss. Damit klärt der EuGH eine bislang umstrittene Frage.

Begründung: Nach der VO (EU) 2018/848 ist zwischen „Werbung“ und „Kennzeichnung“ zu unterscheiden. Die Pflicht zur Angabe der Codenummer gilt nur für die Kennzeichnung am Produkt, nicht für Werbeprospekte, die physisch vom Produkt getrennt sind.