Überdachung von Ausläufen
Die Überdachung von Ausläufen wurde durch die EU-Kommission im Pilotverfahren bereits 2021 beanstandet. Die Formulierung der Verordnung "Freigelände kann teilweise überdacht sein" liest die Kommission so, dass maximal 50 % der Freigeländefläche überdacht sein dürfen.
Ab sofort dürfen Ausläufe daher zu maximal 50% überdacht sein. Lediglich in Gebieten mit hohen jährlichen Niederschlagsmengen (durchschnittlich über 1.200 mm/Jahr) und für säugende Sauen mit Ferkeln bis zum Absetzen und für Absetzferkel bis zu einem Lebendgewicht von 35 kg dürfen 75% des Freigeländes überdacht sein.
Für Altbauten gilt bis längstens Ende 2030 eine Übergangsfrist zur Herstellung der beschriebenen Ausmaße der Nichtüberdachung.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Stallungen von der Regelung betroffen sind und ergreifen Sie ggf. entsprechende Maßnahmen/Planungen. Erhalten Pflanzenfresser Sommerweidegang (mindestens halbtags) und ein Auslauf wird zusätzlich als "Luxusfläche" angeboten, kann die Überdachung des Auslaufs auch weiterhin 50% überschreiten.