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IT-BIO-013

Nationaler Maßnahmenkatalog

Mit dem Ministerialdekret Nr. 323651 vom 18.07.2024 wurde der neue nationale Maßnahmenkatalog verabschiedet, welcher am 1.01.2025 in Kraft treten sollte. Das Inkrafttreten wurde am 31.12.2024 auf dem 1.04.2025 verschoben und dann am 1.04.2025 auf den 01.01.2026. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 weiterhin der Maßnahmenkatalog aus dem Jahr 2013 (MD 15962 vom 20.12.2013) angewendet wird.

Den neuen Maßnahmenkatalog finden Sie hier.