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IT-BIO-013

Erweiterung der Produktkategorien beim Gleichwertigkeitsabkommen zwischen Japan und der EU

Das derzeitige Gleichwertigkeitsabkommen zwischen Japan und der EU wurde auf die Produktkategorie B (Lebende Tiere oder unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs) ausgedehnt und in der Produktkategorie D (Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Verwendung in Lebensmitteln) u.a. um verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Wein und alkoholische Getränke erweitert. Hier finden Sie die entsprechend angepasste Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2325.