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IT-BIO-013

Ausnahmegenehmigungen für konventionelle Tiere und konventionelles Pflanzenvermehrungsmaterial

Bitte beantragen Sie vor dem Zukauf und der Verwendung von konventionelle Tieren und Pflanzenvermehrungsmaterial die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen über die entsprechenden Datenbanken.

Den Antrag auf Genehmigungen für den Zukauf von konventionellen Tieren stellen Sie bitte direkt an die zuständige Behörde, welche dann nach einer Prüfung die Genehmigung erteilt.

Bei Verwendung von Kernobst-Pflanzmaterial und Rebmaterial muss die Ausnahmegenehmigung über www.beratungsring.org jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr angefragt werden und der Nachweis zur Kontrolle vorgelegt werden.

Die Ausnahmegenehmigung für Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial (z.B. Edelreiser) muss in der Datenbank BDS (banca dati sementi) im Sian angefragt werden bzw. bei der zuständigen Behörde, alle relevanten Informationen zur Datenbank finden Sie unter diesem Link.

Bitte beachten Sie, dass die die Verwendung konventionellen Pflanzenvermehrungsmaterials oder konventionelle Tiere als erheblichen Verstoß kategorisiert werden kann, der die Aberkennung der betroffenen Partie zur Folge haben kann.

Bitte prüfen Sie daher vor jedem konventionellem Zukauf, ob Tiere/Vermehrungsmaterial aus ökologischer Erzeugung verfügbar sind und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Bitte beantragen Sie diese vor dem Zukauf über die jeweilige Datenbank.