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IT-BIO-013

Übergangsfristen Tierhaltung

Anpassungen Geflügelställe

Seit 01.01.2025 sind für Geflügelställe die Übergangsfristen zu Anpassungen aufgrund erheblicher Umbauten, Anpassungen bzw. Austausch in Bezug auf die Besatzdichte/Mindeststallfläche, die Gesamtlänge der Ein- und Ausflugklappen sowie fester Trennwände/Sitzstangen/Sitzebenen abgelaufen. Damit müssen ab sofort die Vorgaben der VO (EU) Nr. 2020/464 in diesen Bereichen vollumfänglich erfüllt sein.

Die Maßnahmen und Umbauten der Veranda zum zusätzlichen überdachten Außenbereich sollten bereits abgeschlossen sein. Zudem müssen ausreichend lange Klappen vom Warmstall zur Veranda/züA und/oder ins Freigelände vorhanden sein. Den Tieren sollten genügend Sitzstangen zur Verfügung stehen, ebenso wie geeignete Abtrennungen zwischen den verschiedenen Stallabteilen.