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IT-BIO-013

Änderungen beim Import von Bio-Produkten in die EU

Wir möchten Sie über die aktuellen und zukünftigen Änderungen informieren:

Aktuelle Importverfahren (bis Ende 2024/2026)

1. Import aus gleichwertig anerkannten Drittländern (z. B. USA, Kanada, Japan)

  • Diese Länder wurden von der EU als „gleichwertig“ anerkannt.
  • Die Liste der anerkannten Länder ist in der Verordnung 2021/2325 festgelegt.
  • Achtung: Dieses Verfahren endet am 31.12.2026. Danach gilt es nicht mehr.

2. Import über anerkannte Kontrollstellen und -behörden

  • Kontrollstellen in Drittländern können Bio-Produkte nach EU-Standards zertifizieren.
  • Diese Zertifizierungen waren nur noch bis 31.12.2024 gültig.
  • Seit 01.01.2025 müssen alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Öko-Verordnung identisch wie in der EU anwenden („Konformität“).
  • Diese "konformen", neu zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen können Unternehmen im Drittland in einem Übergangszeitraum bis zum 15.10.2025 sukzessive gemäß Verordnung (EU) 2018/848 zertifizieren.
  • Bio-Zertifikate, die nach den bislang gültigen Regeln ausgestellt werden, bleiben im Übergangszeitraum gültig

3. Import aus Ländern mit Handelsabkommen (Chile, Schweiz, UK)

  • Diese Länder haben spezielle Abkommen mit der EU.
  • Die Regeln für den Bio-Import bleiben bestehen.


Zukünftige Änderungen ab 2025/2026

Nach Ablauf der bisherigen Verfahren werden nur noch zwei Importwege möglich sein:

  1. Import aus Ländern mit Handelsabkommen (Chile, Schweiz, UK).
  2. Import aus Drittländern mit Zertifikaten und Kontrollbescheinigungen von "konformen" und zugelassenen Kontrollstellen.